Jens Sattler (CONITAS) stößt zweite erfolgreiche Gesetzesänderung für die Digitalisierung an
Ein weiterer Meilenstein für den Bürokratieabbau und die Digitalisierung: Nach einer Initiative von Jens Sattler wurde im März 2026 eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche die bisherige Praxis rund um die jährliche Steuermitteilung grundlegend modernisiert.
Bislang waren viele Institutionen verpflichtet, ihren Versicherten jedes Jahr eine Steuermitteilung zuzusenden – trotz bereits bestehender elektronischer Datenübermittlung an die Finanzbehörden. Die Folge: Hohe Kosten, erheblicher Verwaltungsaufwand und ein komplexes Einwilligungs- und Widerspruchsverfahren, dessen Ursprung in einer längst vergangenen Zeit liegt.
Bereits Mitte 2025 brachte Jens Sattler gemeinsam mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) einen konkreten Gesetzesvorschlag auf den Weg. Doch der Grundstein für diesen Erfolg wurde schon früher gelegt: Seit 2024 hat die VBL die Initiative tatkräftig unterstützt – durch intensive Abstimmungsprozesse, die Aufbereitung belastbaren Datenmaterials zu Kosten und Aufwänden sowie den aktiven Austausch mit relevanten politischen Akteuren. Diese Vorarbeit schuf die Grundlage dafür, dass aus einer Idee ein konkreter Gesetzesvorschlag werden konnte.
Eine entscheidende Rolle spielte dabei auch das Bundesministerium des Innern (BMI): Mit konstruktiven Vorschlägen zur konkreten Ausgestaltung der Regelung und einem klaren Bekenntnis zur Verwaltungsmodernisierung unterstützte das BMI den Prozess aktiv und trug maßgeblich dazu bei, die Gesetzesänderung parlamentarisch auf den Weg zu bringen. Mit Erfolg: Der Deutsche Bundestag verabschiedete die entsprechende Änderung im März 2026.
Künftig können Institutionen die Steuermitteilung ohne vorherige Einwilligung der Versicherten vollständig auf ein elektronisches Verfahren umstellen. Eine einmalige Information genügt – jährliche Erinnerungen und aufwendige Zustimmungsprozesse entfallen.
Die Auswirkungen sind erheblich: Millionenbeträge können eingespart, Verwaltungsprozesse vereinfacht und digitale Verfahren konsequent genutzt werden. Von der Neuregelung profitieren nicht nur die VBL, sondern sämtliche Institutionen, die bislang Steuermitteilungen versenden müssen.
Bereits zuvor hatte Jens Sattler maßgeblich die gesetzliche Grundlage für den digitalen Austausch von Leistungsdaten mit der Deutschen Rentenversicherung vorangetrieben, was inzwischen einige Millionen von papierbezogenen Verfahren auf digitalem Wege ermöglicht. Mit der nun beschlossenen Reform ist dies bereits die zweite erfolgreiche Gesetzesänderung im Zeichen der Digitalisierung.
Wir freuen uns über diesen Erfolg und sind gespannt, welche weiteren Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsprojekte in Zukunft folgen werden.
Bild: Jens Sattler bei der aba-Jahrestagung, (c) Sandra Wildemann / aba
